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Das niederländische Gericht entscheidet gegen Samsung und ordnet EU-einstweilige Verfügung für 3 Smartphones an [Update: Samsungs Antwort]

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Samsung hat in der Europäischen Union einen weiteren Rückschlag erlitten. Wochen nach a Das deutsche Gericht ordnete eine einstweilige Verfügung an Von ihrem Galaxy Tab 10.1 hat ein niederländisches Gericht zugunsten von Apple gegen die Samsung Galaxy-Smartphones entschieden. Laut der Entscheidung hat Samsung die Patentnummer EP 2059868 verletzt, die für ein "tragbares elektronisches Gerät zur Fotoverwaltung" steht.

Die drei Telefone können nicht von Samsung-Tochtergesellschaften in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land verkauft werden, das das betreffende Patent anerkennt. Samsung hat sich geschworen, weiter zu kämpfen, und der Krieg wird wahrscheinlich nicht so bald vorbei sein. Bleib dran.

Aktualisieren: Samsung hat eine Antwort auf die Gerichtsentscheidung veröffentlicht und erklärt, dass sie alles tun werden, um sicherzustellen, dass die Galaxy-Handys in der EU erhältlich sind.

Das heutige Urteil ist eine Bestätigung dafür, dass die GALAXY-Produktpalette innovativ und unverwechselbar ist. In Bezug auf die in der Entscheidung angeführte einzelne Zuwiderhandlung werden wir alle möglichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit unserer GALAXY-Smartphones für Niederländer nicht beeinträchtigt wird Verbraucher.


Diese Entscheidung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Umsatz in anderen europäischen Märkten haben.
Samsung kann auf eine stolze Innovationsgeschichte in der Mobilfunkbranche zurückblicken. Wir werden unsere Pläne fortsetzen, neue Produkte und Technologien einzuführen, die die Erwartungen der Verbraucher erfüllen und übertreffen. Und wir werden unsere Rechte an geistigem Eigentum durch die laufenden Gerichtsverfahren auf der ganzen Welt verteidigen.
Das Urteil ergab keine IP-Verstöße von Samsung GALAXY Tab-Geräten. Es wurde festgestellt, dass GALAXY S, GALAXY S II und GALAXY Ace von Samsung nur eines der 10 in der Klage genannten IP-Rechte verletzt haben.
Das Gericht entschied, dass Samsung Electronics Co. Ltd, die Muttergesellschaft, die genannten Produkte in den Niederlanden nicht verkaufen darf. Dies hat keinen Einfluss auf den Umsatz von Samsung Electronics im übrigen Europa.
Das Gericht entschied, dass die in den Niederlanden ansässigen Tochtergesellschaften von Samsung die genannten Produkte in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, nicht verkaufen dürfen. Frankreich, Deutschland, Finnland, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Schweden, Schweiz bis zum genannten Einzelverstoß angesprochen.
Das Urteil sieht eine Nachfrist bis Oktober vor. 14, um die angeführte einzelne Zuwiderhandlung anzugehen.

Quelle: Samsung morgen

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